Wer darf Schuldnerberatung machen?
Der Begriff "Schuldnerberater" ist kein geschützter Begriff. Dies bedeutet, jeder darf sich Schuldnerberater nennen oder sich als Schuldnerberater selbständig machen, auch Personen ohne jegliche Vorkenntnisse.
Schuldnerberater ohne besondere Ausbildung oder Zulassung dürfen allerdings nur rein wirtschaftliche Schuldnerberatung anbieten, darüberhinausgehende Beratungsleistungen und Tätigkeiten dürfen nicht angeboten werden.
Oft sieht man bei nicht zugelassenen Schuldnerberatern den Hinweis: "Wirtschaftliche Schuldnerberatung, keine Rechtsberatung" o.ä. Dieser Schuldnerberater darf Ihnen dabei helfen Ihre Einnahmen und Ausgaben durchzurechnen, nach günstigeren Preisen für Versicherungen oder Stromanbietern zu suchen, Ihre Unterlagen sortieren und auch allgemeine Spartipps geben, aber keine Rechtsberatung anbieten, keine P-Konto Bescheinigung machen, keine Verhandlungen für Sie führen und Sie schon gar nicht gerichtlich vertreten.
Dies darf nur ein Schuldnerberater machen, der entweder als geeignete Person anzusehen ist, also eine Zulassung zum Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar aufweist, oder dessen Büro als geeignete Stelle durch Bescheid des Landes ausdrücklich als Schuldnerberater zugelassen ist.
Wir raten dringend davon ab, eine Schuldnerberatung aufzusuchen, die weder als "geeignete Person" oder als "geeignete Stelle" nachweisen kann, dass sie Schuldnerberatung anbieten darf. Viele ungeeignete Schuldnerberatungsstellen, die nur wirtschaftlich beratend tätig sein dürfen, holen für die weiteren Tätigkeiten externe Rechtsanwälte mit ins Boot, der dann vom Schuldner zu bezahlen ist. Dies ist unnötig teuer. Außerdem erleben wir, dass unqualifizierte Schuldnerberater oft durch eigene Versuche zu verhandeln, mehr Schaden anrichten, als Nutzen.
Dürfen Sie sich als Schuldnerberater selbständig machen?
Es ist zwar so, dass jedermann ein Gewerbe als Schuldnerberater anmelden darf.
Bitte stellen Sie aber in Ihrem eigenen Interesse sicher, dass Sie zum Kreis der Personen gehören, die als geeignet anzusehen ist, oder erfüllen Sie die Voraussetzungen, dass die zuständige Landesbehörde Ihr Unternehmen als Schuldnerberatung zulassen darf. Erkundigen Sie sich bei Ihrem konkreten Bundesland, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit Ihr Unternehmen alle notwendigen Tätigkeiten, die in der Schuldnerberatung nötig sind, auch ausführen darf.
Führen Sie bitte ohne ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus. Die rechtlichen Konsequenzen, wie Abmahnungen von Konkurrenten oder Anwälten, strafrechtliche Verfolgung wegen Verstößen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und Schadenersatzforderungen wegen Beratungsfehlern sind gravierend.