Wie hoch sind die Kosten für eine Schuldnerberatung?


Schuldnerberatung gliedert sich grundsätzlich in drei Teile auf: Die eigentliche Schuldnerberatung, den außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern sowie ggf. das gerichtliche Verfahren, entweder also ein gerichtlicher Schuldenbereinigungplan oder ein Insolvenzantrag.

Die Kosten für eine reine Schuldnerberatung

Die reine Schuldnerberatung ist sehr günstig. Bei öffentlichen, kommunalen oder sozialen Schuldnerberatungsstellen sind Termine zur Schuldnerberatung sehr oft gänzlich kostenfrei.

Bei Rechtsanwälten kann ein Großteil der Kosten über das Instrument der Beratungshilfe übernommen werden. Hier übernimmt die Kosten die Landesjustizkasse. Der Schuldner bezahlt nur einen geringen Eigenanteil in Höhe von EUR 15,00. Wird Beratungshilfe nicht bewilligt, so belaufen sich die Kosten, je nach Anwalt und Vereinbarung, auf mindestens ca. EUR 50,00, maximal aber EUR 226,10. Diese Obergrenze ist gesetzlich für eine Erstberatung vorgeschrieben. Bei weiteren Tätigkeiten entfällt diese Gebühr und wird nicht zusätzlich erhoben.

Gewerblich arbeitende Schuldnerberatungsstellen mit Zulassung können grundsätzlich jedes Honorar von Ihnen verlangen, welches von Ihnen akzeptiert wird. Bei gewerblichen Anbietern sollte immer darauf geachtet werden, dass diese auch zur Schuldnerberatung geeignet sind (etwa Steuerberater oder Notar) oder eine ausdrücklich durch Bescheid der Landesregierung zugelassene, geeignete Schuldnerberatungsstelle sind. Sonst ist die Beratungsqualität nicht sichergestellt.


Die Kosten für einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern

Oft ist es mit einer reinen Beratung für den Schuldner nicht getan. Der Klient erwartet auch, dass die Schuldnerberatung mit den Gläubigern einen außergerichtlichen Einigungsversuch verhandelt. Soziale Schuldnerberatungen werde auch diesen Teil entweder kostenfrei oder gegen eine geringe Eigenbeteiligung übernehmen.

Bei Rechtsanwälten sind die Kosten für diesen Teil der Schuldnerberatung ebenfalls durch Beratungshilfe abgedeckt, so dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Ohne Beratungshilfe werden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, wenn keine anderweitige Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Hierbei richtet sich der Streitwert nach dem rechtlichen Interesse, so dass bei höheren Schulden auch oft die Kosten steigen. Jeder seriöse Anwalt rechnet Ihnen die Kosten seiner Arbeit gerne vorher aus.

Sonstige gewerbliche Anbieter dürfen diesen Teil der Schuldnerberatung nicht anbieten, es sei denn, sie sind nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz dafür zugelassen, was eher selten der Fall sein wird. Oft greifen gewerbliche Schuldnerberater auf externe Rechtsanwälte zurück, die zusätzliche Kosten verursachen und die Schuldnerberatung oft teurer machen, als nötig. Wenn Sie bereit sind, die Kosten für einen Anwalt zu tragen, dann ist es sinnvoller, mit diesem direkt zu arbeiten. Dieser kann alles machen, was eine gewerbliche Schuldnerberatung auch kann und mehr.


Die Kosten für einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder die Privatinsolvenz

Soziale Schuldnerberatungsstellen können Sie vor Gericht in der Regel nicht vertreten. Sie können aber den Antrag auf Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes oder den Insolvenzantrag für Sie ausfertigen. Das Verfahren müssen Sie aber selbst durchführen. Hierfür werden in der Regel keine oder nur geringe Kosten erhoben.

Rechtsanwälte werden Sie allerdings in der Regel auch bei diesen Verfahren vertreten. Die Kosten sind ziemlich gering, da der Gegenstandswert sich nicht nach den Schulden richtet, sondern nach dem Wert der Masse. Viele Gerichte setzen einen sehr geringen Gegenstandswert an, teilweise nur den Mindestwert. Dann ist mit Kosten von bis zu ca. EUR 425,00 für den Antrag zu rechnen.

Auch hier können sonstige gewerbliche Schuldnerberater nicht helfen, da sie Schuldner gerichtlich nicht vertreten dürfen.

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"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

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"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

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"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

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"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

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