Wie lange dauert ein außergerichtlicher Vergleich?


Bei der Frage, wie lange ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern dauert, muss unterschieden werden zwischen folgenden Fragen:

  • Wie lange dauert es, bis der außergerichtliche Vergleich ausverhandelt ist, und
  • Wie lange läuft der außergerichtliche Vergleich an sich, nachdem er zustande gekommen ist.

 

Wie lange dauert die Aushandlung eines außergerichtlichen Vergleichs?

Ein großer Anteil der Zeit bei der Aushandlung eines außergerichtlichen Vergleiches muss oft in die Ermittlung der bestehenden Gläubiger und Forderungen investiert werden, und gar nicht so sehr in den eigentlichen Verhandlungen. Dies wird von vielen Schuldnern unterschätzt. Teilweise dauert es Wochen, bis man von den Gläubigern auf entsprechende Anfragen eine Rückmeldung erhält.

Aber Geduld ist hier wichtig: Nur ein gut vorbereiteter Vergleich mit den Gläubigern ist erfolgsversprechend, auch wenn es dauert. Daher muss die Abfrage der Schulden immer der erste Schritt sein. Nur wenn alle Gläubiger mit den korrekten Schulden erfasst sind, kann der außergerichtliche Vergleich überhaupt zustande kommen. Ist man hier ungenau, dauert es am Ende noch länger, bis der außergerichtliche Vergleich zustande kommt.

In einem nächsten Schritt erst wird den Gläubigern ein Angebot unterbreitet. Zuvor muss die persönliche und wirtschaftliche Situation des Schuldners genau erfasst und geschildert werden, damit die Gläubiger verstehen, dass es für sie sinnvoll ist, einem Vergleichsvorschlag zuzustimmen.

Manche Inkassobüros und Anwälte haben vorgegebene Entscheidungskriterien, so dass die Rückmeldungen nicht lange dauern. Andere müssen erst mit dem Gläubiger selbst abklären, ob dem Vergleich zugestimmt werden soll. Hier dauert es entsprechend länger.

Wichtig ist, dass man ein vollständiges Stimmungsbild hat. Dies ist nur der Fall, wenn die Mehrheit der Gläubiger ihre Rückmeldungen gegeben haben und man abschätzen kann, ob die Mehrheit der Gläubiger nach Köpfen und Summen dafür oder dagegen gestimmt haben. Dieses kann durchaus vier bis sechs, in Ausnahmefällen sogar einmal bis zu acht Wochen dauern.

Hat man die Zustimmungen der Mehrheiten, kann man den außergerichtlichen Vergleich über einen sogenannten gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan gegenüber den Gläubigern zwangsweise durchsetzen, die diesen zuvor abgelehnt haben, oder sich nicht zurückgemeldet haben. In einem gerichtlichen Vergleich sind hierbei zwei Sachen anders:

Zum einen gelten schweigende Gläubiger in einem gerichtlichen Plan als zustimmende Gläubiger. Zum anderen kann das Gericht, wenn nicht die Mehrheit der Gläubiger nach Köpfen und Summen den Plan ablehnt, durch Beschluss die Zustimmungen der Gläubiger ersetzen und das Zustandekommen des Vergleichs feststellen. Je nach Gericht dauert dieses Verfahren mindestens zwei Monate – vor manchen Gerichten sogar bis zu sechs Monate. Es ist aber gut investierte Zeit, da man zu diesem Zeitpunkt schon davon ausgehen kann, dass der Plan zustande kommt und Vollstreckungen einstweilen verbieten lassen kann.

Ist ein gerichtlicher Plan nicht möglich, sondern muss mit allen Gläubigern einzeln außergerichtlich verhandelt werden, so ist es anhängig von der Anzahl der Gläubiger und der Höhe des Angebotes.

Einen Vergleich auf diese Weise mit allen Gläubigern einzeln auszuhandeln, kann sehr lange dauern. Wir hatten schon Mandate, wo der letzte Gläubiger erst nach 3 Jahren sein Einverständnis gegeben hat. Dies ist sicher ein Extremfall. Doch keine Sorge: Wir halten so lange durch und verhandeln zu Ende, auch wenn es dauert.


Wie lange dauert es, bis der außergerichtliche Vergleich erfüllt ist?

Ein außergerichtlicher Vergleich kann im Wege einer Einmalzahlung ausgehandelt werden oder auf der Basis von monatlichen Raten.

Handelt der Schuldnerberater eine Einmalzahlung aus, so dauert dieser zweite Schritt überhaupt nicht lange: In der Regel vereinbart man Zahlungsfristen von einer Woche (wenn das Geld bereitliegt) bis maximal zwei Monaten (wenn dieses erst besorgt werden muss). Die Erfüllung des Vergleichs dauert also nur wenige Wochen.

Ansonsten ist der Schuldner in der Aushandlung eines außergerichtlichen Vergleiches völlig frei. Soweit der Gläubiger dies akzeptiert, ist es auch möglich, Ratenzahlungen über in der Regel mindestens drei, bis zu maximal sechs Jahren zu vereinbaren. Bei geringen Raten dauert der außergerichtliche Vergleich länger, bei höheren Raten dauert er weniger lange – das ist ja ziemlich logisch.

Entsprechend lange dauert dann der außergerichtliche Vergleich. Kommt man innerhalb der Laufzeit allerdings in die Situation, die Vergleichszahlungen vorfällig zu leisten, zum Beispiel durch die Hilfe von Familienangehörigen, dann kann die Dauer des außergerichtlichen Vergleichs immer auch verkürzt werden. Die Gläubiger müssen zwar formell zustimmen, wenn man den Vergleich früher erfüllen will, jedoch werden dies die Gläubiger in der Regel tun, da es ja nur Vorteile bietet, Geld früher zu erhalten, als vereinbart.


Wie lange also dauert ein außergerichtlicher Vergleich?

Die Dauer eines außergerichtlichen Vergleichs kann ungefähr wie folgt geschätzt werden:

Aushandlung des außergerichtlichen Vergleichs

  • Gläubiger- und Forderungen ermitteln: ca. 6 Wochen
  • Vergleichsverhandlungen: ca. 6 Wochen
  • Wenn nötig gerichtlicher Vergleich: ca. 3 Monate


Erfüllung des (gerichtlichen oder außergerichtlichen) Vergleichs

  • Im Wege einer Einmalzahlung: Sofort
  • In Raten: Wie vereinbart, in der Regel mindestens 3 bis höchstens 6 Jahre

Zurück

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

- M. S. - Google-Bewertung

"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

- U. U. - Google-Bewertung

"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

- R. A. - Google-Bewertung