Einigungsversuch mit den Gläubigern
Ist eine Schuldenbereinigung ohne Insolvenzverfahren möglich?
Wir versuchen vor dem Antrag immer eine außergerichtliche Lösung.
Der außergerichtliche Einigungsversuch
Vorschlag eines Zahlungsplans
Wir besprechen, welchen Schuldenbereinigungsplan wir den Gläubiger vorschlagen, und führen den nötigen Schriftverkehr.
Auswertung der Antworten
Wir sichten die Rückmeldungen der Gläubiger, werten aus, ob der Plan zustande kommen kann und aktualisieren nochmals Forderungen, wenn erforderlich.
Bescheinigung nach § 305 der Insolvenzordnung
Als geeignete Person gem. §1 InsO-Ausführungsgesetz BW erstellen wir die notwendige Bescheinigung nach § 305 InsO.
Ein Insolvenzverfahren ist nur nötig, wenn die Gläubiger eine andere Lösung ablehnen.
Ausgehend von Ihrer Situation schlagen wir einen für Sie passenden Einigungsversuch vor.
Dies wird in der Regel ein sogenannter „flexibler Nullplan“ sein, wenn keinerlei freien Mittel vorhanden sind, und Sie ein Insolvenzverfahren anstreben
Es ist aber auch möglich, den Gläubiger ein besseres, erfolgversprechenderes Angebot zu unterbreiten.
Alles im Griff dank unserem Schritt-für-Schritt Programm
Schuldenbereinigungsplan ausarbeiten & vorschlagen
Wir arbeiten einen Schuldenbereinigungsplan für die Gläubiger aus, der Ihre persönliche Situation berücksichtigt und daher für Sie auch erfüllbar ist.
Diesen übersenden wir zur Abstimmung an alle Gläubiger.
Auswertung der Antworten & Prüfung von Nachverhandlungen
Die Rückantworten der Gläubiger werten wir aus und prüfen, ob wir den Plan für Sie nach dem Mehrheitsprinzip durchsetzen können.
Falls es erfolgsversprechend erscheint, führen wir mit einzelnen Gläubigern Nachverhandlungen.
Erstellung der Bescheinigung nach § 305 der Insolvenzordnung
Sie erhalten von uns eine Bescheinigung über die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches.
Diese ist dem Insolvenzantrag beizufügen und daher zwingend notwendig.
Die nächsten Schritte
Wir erstellen für Sie einen vollständigen und fehlerfreien Insolvenzantrag. Sie müssen nur noch unterschreiben. Wir reichen diesen beim zuständigen Gericht ein. Auf Wunsch vertreten wir Sie anwaltlich im Eröffnungsverfahren, damit Sie sicher sein können, dass das Verfahren schnell und ohne Komplikationen eröffnet wird.
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Wenn Sie dies möchten, dann bleiben wir gerne während des gesamten Verfahrens mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Wir erklären Ihnen alle Verfahrensschritte und beantworten eingehende Schreiben von Gericht und Gläubigern, inklusive Versagungsanträgen. Für Sie geschieht dies alles völlig ohne Mehrkosten.
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Die Restschuldbefreiung wird Ihnen erteilt und Sie sind schuldenfrei. Herzlichen Glückwunsch!
Sie haben es geschafft! Sie haben Ihre Schulden hinter sich gelassen.
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