Keine Angst vor dem Insolvenzverfahren
Wir sind für die volle Dauer des Verfahrens für Sie da!
Wir begleiten Sie bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung durch die Privatinsolvenz
Wir bleiben Ihr Ansprechpartner
Beratung zu jedem Verfahrensschritt
Wir erklären Ihnen in jedem Verfahrensstadium, was durch Sie besonders zu beachten ist.
Schutz vor falschen Forderungsanmeldungen
Wir haben alle Gläubiger im Blick und widersprechen ggf. unrichtig angemeldeten Forderungen.
Schutz vor Versagungsanträgen
Kommt es trotzdem zu einem Versagungsantrag, werden wir Sie gegen diesen verteidigen.
Der Insolvenzverwalter hat nur die Aufgabe, möglichst viel in die Insolvenzmasse einzunehmen. Er ist nicht Ihr Rechtsanwalt und darf Sie daher rechtlich beraten.
Sie haben mit uns jedoch einen Ansprechpartner, an den Sie sich über die gesamte Dauer des Verfahrens mit Fragen immer wenden können.
Schreiben des Gerichts sind für Laien oft schwer verständlich. Wir erklären Ihnen jederzeit alle eingehenden Schreiben und sagen Ihnen, ob und wie hierauf reagiert werden muss.
Das Ziel des Insolvenzverwalters ist es, möglichst viel Geld in die Insolvenzmasse einzunehmen. Daher wird er Sie nicht darüber beraten, welche Möglichkeiten es gibt, die Abführungen geringer zu gestalten.
Einzelne Gläubiger könnten versuchen, Ihre Restschuldbefreiung zu torpedieren, indem diese ihre Forderungen als „von der Restschuldbefreiung ausgenommen“ anmelden oder gar einen Versagungsantrag stellen.
Den dann nötigen Schriftverkehr führen wir ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Alles inklusive während der gesamten Privatinsolvenz
Immer bestens über den Stand der Privatinsolvenz informiert
Wir erhalten alle Schreiben des Gerichts, erklären Ihnen die Bedeutung, und ob und wie Sie darauf reagieren müssen.
Widerspruch gegen Problemforderungen
Wir überwachen die eingehenden Forderungsanmeldungen und legen gegen unrichtige Forderungsbegründungen Widerspruch ein.
Vorzeitige Beendigung des Verfahrens
Wir überwachen, ob für Sie die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens in Frage kommt, und stellen ggf. den dafür erforderlichen Antrag.
Schutz vor Überpfändungen
Wir stellen für Sie Anträge auf Erhöhung Ihres Pfändungs-schutzes, damit der Insolvenz-verwalter nicht mehr einzieht, als gesetzlich vorgesehen.
P-Konto Bescheinigung
Sie erhalten während des gesamten Verfahrens auf Anforderung kostenfrei aktuelle P-Konto-Bescheinigungen zur Vorlage bei Ihrer Bank.
Verteidigung gegen Versagungsanträge
Beantragt ein Gläubiger, Ihnen die Restschuldbefreiung zu versagen, verteidigen wir Sie gegen diesen Antrag vor dem Insolvenzgericht.
Der letzte Schritt
Die Restschuldbefreiung wird Ihnen erteilt und Sie sind schuldenfrei. Herzlichen Glückwunsch!
Sie haben es geschafft! Sie haben Ihre Schulden hinter sich gelassen.
MEHR ERFAHREN
Erste Analyse und telefonische erste Beratung
KOSTENLOS SOFORT UNVERBINDLICH ANONYM
Online Anfrage
Kosten berechnen und anfragen
Oder Rückrufbitte: