Maximale Sicherheit durch das 6-Augen-Prinzip
Einreichung des Insolvenzantrages
Wir fertigen den Insolvenzantrag aus, reichen diesen ein und vertreten Sie im Verfahren.
Mit Sicherheit ins eröffnete Verfahren
Ausarbeitung des Antrags
Wir stellen die Unterlagen zusammen, die wir für die Ausarbeitung benötigen und machen die erforderlichen Angaben in Abstimmung mit Ihnen.
Einreichung bei Gericht
Wir reichen den vollständigen Antrag ein. Wir halten eine Kopie für Sie vor, damit wir Angaben ggf. nachverfolgen können.
Vertretung im Eröffnungsverfahren
Wir beantworten alle Nachfragen des Gerichts und stellen so sicher, dass das Verfahren auf Ihren Antrag korrekt eröffnet wird.
![Privatinsolvenz anmelden Privatinsolvenz anmelden](files/dateien/content/image-insolvenzverfahren.jpg)
Nach Ausarbeitung des Antrages ist unser Mandat nicht beendet. Wir reichen den Antrag auf Wunsch für Sie ein und vertreten Sie durch das gesamte Eröffnungsverfahren.
Nach der Einreichung des Antrages gibt es eine strenge Monatsfrist zur Beantwortung von eventuellen Rückfragen des Gerichts. Wird die Frist versäumt, führt dies zum Scheitern des Verfahrens (Drehtüreffekt).
Wir verhindern dies, indem wir das Eröffnungsverfahren für Sie überwachen und alle Rückfragen fristgemäß beantworten.
Alles im Griff dank unserem Schritt-für-Schritt Programm
Unterlagen vorbereiten
Wir stellen die erforderlichen Unterlagen zusammen und fordern diese gegebenenfalls an.
Ausfertigung des Antrages
Im persönlichen Gespräch vor Ort, am Telefon oder im Online-Meeting füllen wir den Antrag für Sie aus.
Übersendung zur Kontrolle
Sie erhalten den Antrag vollständig zur Gegenkontrolle und Unterzeichnung übermittelt (4-Augen-Prinzip).
Einreichung bei Gericht
Nach Rücklauf überprüfen wir diesen erneut durch einen weiteren Mitarbeiter (6-Augen-Prinzip) und legen diesen beim zuständigen Gericht vor. Wir behalten eine Abschrift für Sie zur jederzeitigen Einsicht bei der Akte.
Überwachung des Eröffnungsverfahrens
Wir überwachen, dass der Antrag eingeht und bearbeitet wird und prüfen die Eröffnung regelmäßig in den öffentlichen Bekanntmachungen.
Beantwortung von Rückfragen
Eventuelle Rückfragen des Gerichts beantworten wir unverzüglich, damit das Verfahren schnellstens eröffnet wird. Hier gilt eine strenge Monatsfrist, die wir für Sie überwachen und einhalten.
Die nächsten Schritte
Wenn Sie dies möchten, dann bleiben wir gerne während des gesamten Verfahrens mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Wir erklären Ihnen alle Verfahrensschritte und beantworten eingehende Schreiben von Gericht und Gläubigern, inklusive Versagungsanträgen. Für Sie geschieht dies alles völlig ohne Mehrkosten.
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![](files/dateien/content/image-insolvenzverfahren-01.jpg)
Die Restschuldbefreiung wird Ihnen erteilt und Sie sind schuldenfrei. Herzlichen Glückwunsch!
Sie haben es geschafft! Sie haben Ihre Schulden hinter sich gelassen.
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![Erstberatung - Schuldnerberatung Schickner Tübingen Ammerbuch](files/dateien/content/image-erstberatung.jpg)
Erste Analyse und telefonische erste Beratung
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![Warum Schuldnerberatung Schickner](files/dateien/icons/Icon-feather-phone-incoming.png)
Oder Rückrufbitte: