Privatinsolvenz anmelden - wie ist der Ablauf
Raus aus den Schulden mit der Privatinsolvenz
Sie sind verschuldet und möchten gerne schuldenfrei werden. Sie schaffen es nicht, Ihre Gläubiger zu bezahlen, auch wenn dies in Raten möglich wäre. Die Schulden sind im Vergleich zu Ihren Einkünften zu hoch. Sie haben sich daher bereits fest entschieden: Sie möchten mit staatlicher Hilfe Privatinsolvenz anmelden.
Wenn Sie sich für einen Schuldenbereinigungsplan auf Basis von monatlichen Raten interessieren, lesen Sie hier weiter: Schulden bereinigen: Schuldenbereinigungsplan.
Wenn Sie sich für die sofortige Erledigung der Schulden auf Basis der Zahlung eines Einmalbetrages interessieren, lesen Sie hier weiter: Schulden im Wege einer Einmalzahlung durch einen Vergleich erledigen.
Sinn und Zweck des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren dient dazu,
- das Vermögen des Schuldners so an die Gläubiger zu verteilen, dass diese gleichmäßig, aber nur teilweise befriedigt werden.
- redlichen Schuldnern Restschuldbefreiung zu gewähren.
Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz
Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für alle natürlichen Personen, die entweder:
- keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben,
- oder eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben, die aber weniger als 20 Gläubiger und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben.
Verbraucher können die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen nur beantragen, wenn sie zuvor mit Hilfe einer geeigneten Person oder Stelle einen ernsthaften Versuch unternommen haben, sich mit ihren Gläubigerinnen und Gläubigern über die Schuldenbereinigung außergerichtlich zu einigen.
Eine entsprechende Bescheinigung der geeigneten Person oder Stelle ist zusammen mit dem Antrag vorzulegen.
Privatinsolvenz anmelden: Was ist zu beachten?
Wenn Sie Privatinsolvenz anmelden wollen, haben Sie vielleicht mit einem oder mehreren der folgenden Probleme zu kämpfen.
Trifft einer der folgenden Sätze auf Ihr Problem zu?
"Ich würden gerne Privatinsolvenz anmelden, jedoch habe ich keine Ahnung, wie ein Insolvenzverfahren überhaupt abläuft und brauche daher erst einmal eine grundlegende Beratung, wie ein Insolvenzverfahren funktioniert."
"Ich habe mir den Insolvenzantrag angesehen. Der Insolvenzantrag ist zu kompliziert, ich weiß nicht, wie man den Insolvenzantrag ausfüllt."
"Die für mich zuständige Schuldnerberatung hat Wartezeiten von vielen Monaten. Diese kann mir in absehbarer Zeit nicht helfen, Privatinsolvenz anzumelden."
"Bevor ich Privatinsolvenz anmelden kann, muss ich nach der Insolvenzordnung mit meinen Gläubigern zuerst eine außergerichtliche Einigung auf Grundlage eines Plans versuchen. Hierzu brauche ich eine geeignete Person oder Stelle, die mir eine Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches erteilt."
"Ich habe den Antrag selbst gestellt. Er kam unbearbeitet zurück, da ich im Antrag Fehler gemacht habe. Jetzt brauche ich Hilfe."
Wir helfen Ihnen, Privatinsolvenz anzumelden. Profitieren Sie hierbei von unserer langjährigen Erfahrung und unserem Schritt-für-Schritt Programm in die Privatinsolvenz. Wir klären Sie umfassend über Voraussetzungen, Wege und den Ablauf des Insolvenzverfahrens auf und begleiten Sie bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung in eine schuldenfreie Zeit. Hierbei stehen wir stets mit Rat und Tat zur Seite.
1.Schritt: Der erste Beratungstermin
Jede Schuldnerberatung beginnt mit dem ersten Beratungsgespräch. Innerhalb dieser ca. 60-minütigen Beratung erfassen wir Ihre Situation, legen die Ziele für die gemeinsamen weiteren Schritte fest und beantworten Ihre Fragen ausführlich.
2. Schritt: Erfassung und Ermittlung der Schulden
Wir übernehmen Ihre Unterlagen und sortieren diese. Wir erfassen Ihre Gläubiger und schreiben diese an. Innerhalb dieses Schreibens werden die Gläubiger aufgefordert, die Höhe der Schulden bekannt zu geben. Hieraus erstellen wir eine Forderungsübersicht. Diese besprechen wir mit Ihnen und gleichen sie mit Ihren Daten ab.
3. Schritt: Außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern
Wir führen den gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch nach den gesetzlichen Vorgaben durch. Nach dessen Scheitern erstellen wir die notwendige Bescheinigung, die zur Beantragung des Insolvenzverfahrens erforderlich ist.
4. Schritt: Privatinsolvenzantrag ausfüllen
Wir ermitteln die erforderlichen Unterlagen für den Insolvenzantrag und stellen diese zusammen. Nunmehr können Sie Privatinsolvenz anmelden. Innerhalb eines weiteren Besprechungstermins arbeiten wir den Insolvenzantrag zusammen mit Ihnen aus und übergeben diesen dem zuständigen Insolvenzgericht.
5. Schritt: Eröffnungsverfahren & Insolvenzverfahren
Wir bestellen uns zu Prozessvertretern im Insolvenzverfahren, so dass wir über den Verlauf des Verfahrens stets sofort informiert werden. Wir überwachen den Ablauf des Insolvenzverfahrens und erklären Ihnen die Beschlüsse und Verfügungen des Insolvenzgerichts. Wir vertreten Sie gegen Maßnahmen der Gläubiger, des Treuhänders oder Insolvenzverwalters sowie des Insolvenzgerichts.
6. Schritt: Wohlverhaltensperiode & Restschuldbefreiung
Wir stehen innerhalb der Wohlverhaltensperiode und des Verfahrens zur Erteilung der Restschuldbefreiung beratend zur Verfügung, überwachen den Verfahrensablauf und vertreten Sie bei Versagungsanträgen.
Ihre Vorteile
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Sie sind jederzeit über den Stand des Verfahrens und die weiteren Schritte informiert. Wir machen Sie zum Insolvenz-Experten!
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Wir bereiten Ihr Insolvenzverfahren ideal vor, so dass Sie keinerlei unnötige Nachteile erleiden.
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Wir stellen alle notwendigen Begleitanträge für Sie.
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Sie haben volle rechtliche Beratung während des gesamten Verfahrens - währen der Vorbereitung und der folgenden sechs Jahre.
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Wir erklären Ihnen die Post vom Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht, optional begleiten wir Sie bei allen Terminen.