Unsere Grundsätze
Was spricht für uns als Ihren Schuldnerberater?
Bereits seit dem Jahr 2004 sind wir als Schuldnerberater und Insolvenzberater tätig. Für unsere Mandanten, die in einer besonders schwierigen Lebenslage Hilfe benötigen, stehen wir für Vertrauen, Ehrlichkeit und Seriosität. Der Erfolg gibt uns recht: Über 3.000 Mandanten haben wir in dieser Zeit bei der Erreichung einer schuldenfreien Zukunft beraten.
Unser Schwerpunkt liegt dabei in außergerichtlichen Verhandlungen mit Banken und Gläubigern - ohne Insolvenzverfahren. Durch unsere professionellen Schuldenbereinigungspläne beispielsweise haben wir die Möglichkeit, Ihre Gläubiger dazu zu bringen, auf einen Teil der Schulden zu verzichten und Ihnen im übrigen tragbare Raten einzuräumen.
Was einen guten Schuldnerberater ausmacht ...
Folgenden Grundsätze sind die Leitlinien unserer Tätigkeit:
Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass jeder gute Schuldnerberater wirkliche Hilfeleistung anbietet. Das ist schließlich die erste und wichtigste Aufgabe eines Schuldnerberaters. Wir erleben es oft anders: Mandanten kommen nach mehreren erfolglosen Anläufen bei anderen Schuldnerberatern zu uns und berichten teilweise Abenteuerliches:
- Hilfesuchende werden mit Musterschreiben abgespeist und sollen das Meiste selbst erledigen.
- Trotz akuter Notlage besteht eine monatelange Wartezeit.
- Die Aufnahme beim Schuldnerberater wird von der Zahlung von teils horrenden Vorschusskosten abhängig gemacht.
- Der Schuldnerberater geht nicht auf spezielle Problemlagen und Interessen ein oder weiß mit diesen nicht umzugehen.
Das alles gibt es bei uns nicht.
Wir garantieren dafür, dass Sie unser Weg der Schuldnerberatung voranbringt. Durch unsere Tätigkeit entstehen keinesfalls neue Schulden. Ihre Lage wird sich durch unsere Arbeit verbessern, nicht verschlechtern.
Durch die Zulassung gemäß § 12 BRAO sind wir gemäß § 305 Abs. 1 InsO in Verbindung mit § 1 AG-InsOBW als Schuldnerberater "geeignete Person", um die Beratung auf gesetzlicher Grundlage durchzuführen.
Es ist uns daher - anders als bei nicht zugelassenen Schuldenregulierern - ausdrücklich erlaubt, Schuldner bei der Aushandlung von Vergleichen mit Banken und Gläubigern, außergerichtlich und gerichtlich zu beraten und zu vertreten.
Es ist uns weiter erlaubt, Ihnen eine Bescheinigung gem. § 305 Abs. 1 InsO auszustellen und Sie gerichtlich auch in einem Insolvenzverfahren zu vertreten.
Anders als viele Schuldenregulierer brauchen wir keinen externen Anwalt. Wir erledigen das selbst und aus einer Hand.
Es gehört zur Aufgabe eines Schuldnerberaters, Ihnen zu jedem Zeitpunkt verständlich und nachvollziehbar zu erklären, in welcher Situation Sie sich befinden, welches die nächsten Schritte sind und welche Lösung wir für richtig halten. Den Lösungsweg werden wir mit Ihnen erörtern, Sie ausführlich beraten und die Alternativen darlegen.
Welche Schritte wir gehen, entscheidet nur der Mandant.
Das bedeutet: Sie bleiben jederzeit Herr des gesamten Verfahrens. Wir leiten keine Schritte ein, die Sie eventuell gar nicht wünschen, ohne von Ihnen ausdrücklich und aufgrund fundierter Beratung ausdrücklich beauftragt zu sein.
Im Gegensatz zu vielen anderen Schuldnerberatern sind wir, wie alle Rechtsanwälte, gesetzlich zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet und nehmen diese Verpflichtung ausgesprochen ernst.
Wir arbeiten daher streng vertraulich gegenüber allen in Betracht kommenden Personen, seien es Banken und Behörden, Freunde, Verwandte und Nachbarn oder Arbeitgeber und Vermieter.
Wir geben Dritten generell nur dann Informationen über Ihren Fall weiter, wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen oder ermächtigen.
Dies gilt selbst im Rahmen einer gerichtlichen Zeugenaussage!
Die wenigsten Schuldnerberater sind wie Anwälte den Grundsätzen von Berufsausführungsgesetzen unterworfen. Für uns jedenfalls gelten die Verhaltenskodizes der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung für Rechtsanwälte.
Diese Rechtsnormen stellen strenge Maßstäbe auf, denen wir verpflichtet sind. Wir nehmen diese Verpflichtungen ausgesprochen ernst:
Dies bedeutet, wir sind zu strenger Loyalität gegenüber unseren Mandanten verpflichtet und unterliegen dem absoluten Verbot, widerstreitende Interessen zu verfolgen. Auch Vermittlungsentgelte oder Provisionen entgegenzunehmen oder zu bezahlen ist uns verboten.
Wir sind, anders als andere Schuldnerberater, gesetzlich verpflichtet, Sie über jede Entwicklung in Ihrer Sache unverzüglich zu unterrichten, alle Ihre Anfragen unverzüglich zu beantworten und evtl. eingehende Fremdgelder unverzüglich auszukehren und nach Mandatsende abzurechnen.
Zudem haften wir, wie jeder Anwalt, mit einer Pflichtversicherung für Vermögensschäden für die Richtigkeit unserer Beratung.
Der Unterschied zu öffentlichen Beratungsstellen
- Wir haben keine Wartezeiten.
- Wir besitzen Erlaubnis zur Rechtsberatung gem. § 12 BRAO.
- Wir vertreten Sie auch gerichtlich im Rahmen von Zivil-, Straf- sowie Insolvenz- und Vollstreckungsverfahren.
- Sie erhalten staatliche Kostenbeihilfe gem. § 1 BerHG und § 114 ZPO auch bei begleitenden Rechtsstreitigkeiten.
- Wir sind pflichtversichert für Vermögensschäden aus Falschberatung gem. § 51 BRAO.
- Wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, selbst im Rahmen einer Zeugenaussage.
- Es ist uns verboten, widerstreitenden Interessen zu vertreten.
- Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie über die Entwicklung in Ihrer Sache unverzüglich zu unterrichten und Ihre Anfragen unverzüglich zu beantworten.
Der Unterschied zu privaten "Schuldenregulierern"
- Kostenlose Beratung bei Vorlage eines Berechtigungsschein.
- Anerkannte Schuldnerberatungsstelle gem. § 1 AG-InsOBW.
- Wir besitzen Erlaubnis zur Rechtsberatung gem. § 12 BRAO.
- Wir vertreten Sie auch gerichtlich im Rahmen von Zivil-, Straf- sowie Insolvenz- und Vollstreckungsverfahren.
- Sie erhalten staatliche Kostenbeihilfe gem. § 1 BerHG und § 114 ZPO auch bei begleitenden Rechtsstreitigkeiten.
- Wir sind pflichtversichert für Vermögensschäden aus Falschberatung gem. § 51 BRAO.
- Wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, selbst im Rahmen einer Zeugenaussage.
- Es ist uns verboten, widerstreitende Interessen zu vertreten.
- Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie über die Entwicklung in Ihrer Sache unverzüglich zu unterrichten und Ihre Anfragen unverzüglich zu beantworten.